Leitsatz:
“Schusswaffe”
Bei der Ware “Schusswaffen” kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Wa-renform ausschließlich waren- bzw. technisch bedingt ist und damit die naturgetreue Ab-bildung einer Schusswaffe dem Schutz als Formmarke nicht zugänglich ist.
Quelle: Bundespatentgericht