BPatG: “Schusswaffe”

28 W (pat) 502/09

Leitsatz:

“Schusswaffe”

Bei der Ware “Schusswaffen” kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Wa-renform ausschließlich waren- bzw. technisch bedingt ist und damit die naturgetreue Ab-bildung einer Schusswaffe dem Schutz als Formmarke nicht zugänglich ist.

Quelle: Bundespatentgericht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *