Aperol – Campari kündigt Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer an

Der Erfolg von Aperol setzt sich in 2010 unvermindert fort. Auch in den ersten vier Monaten dieses Jahres zeigt sich für den beliebten Aperitif erneut ein Absatzwachstum von über 190% (Quelle: Nielsen LEH/DM).

[…] Eine Vielzahl an Anbietern versucht in den letzten Monaten, den Drink nachzuahmen, und bietet fertige Mischungen an. Gegen diese Belebung des Wettbewerbs ist nichts einzuwenden, solange im Rahmen der Präsentation dieser Produkte nicht fälschlicherweise der Original Aperol als Produktbestandteil deklariert oder zur Erklärung des Produktes verwendet wird. Einen Fertigmix mit Aperol gibt es nicht, und andere Produkte dürfen auf Preisschildern und Sonderflächen am P.O.S auch nicht als solcher bezeichnet werden.

Campari Deutschland ist es ein wichtiges Anliegen den Verbrauchern die Originalität des Traditionsproduktes zu garantieren und sie vor falschen Werbeaussagen zu schützen. Werden die Markenrechte in beschriebener Weise verletzt und Verbraucher getäuscht, wird Campari Deutschland dagegen vorgehen und juristische Schritte einleiten. Denn nur wo Aperol drin ist, darf auch Aperol drauf stehen!

Quelle: Pressemitteilung (mer / Campari Deutschland GmbH)

Im Markenregister finden sich die nachfolgenden Registrierungen der DAVIDE CAMPARI – MILANO S.P.A..


EU-Marke 4419727
Nizzaklassen: 32, 33, 43

APEROL SPRITZ
EU-Marke: 8416679
Nizzaklassen: 32, 33, 43


EU-Marke 8420119
Nizzaklassen: 32, 33, 43

APEROL
IR-Marke 332922
Schutz in: AL, AT, BA, BX, CH, CZ, DE, FR, HR, HU, LI, MC, ME, RS, SI, SK, SM
Eintragungsdatum: 28.03.1967

Quelle: HABM, WIPO

One thought on “Aperol – Campari kündigt Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer an”

  1. so ist es richtig ich will ja schließlich auch aperol und kein anderes ding saufen wenn aperol auf der karte steht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *