Bulli vs. Berlinbulli

Wem “gehört” der Begriff Bulli? Der Streit schwelt seit fast zweieinhalb Jahren zwischen VW und einer Berliner Autovermietung. Jetzt fährt der Wolfsburger Konzern schwerere Geschütze auf.

Quelle: AutoBild

Es stehen sich die Marken

Registernummer: 302008015679
berlinbulli
Nizzaklassen: 35, 39, 42
Anmeldetag: 10.03.2008

und

Registernummer: 30556573
BULLI
Nizzaklassen: 12, 28, 35, 37
Anmeldetag: 21.09.2005

gegenüber.

Im Markenregister finden sich auch Darstellungen des legendären Fahrzeugs allerdings wurden die Marken entweder gelöscht oder gehören (inzwischen) der Volkswagen AG.

Registernummer: 30226475

Nizzaklasse: 12
Rechtsstand: Gelöscht

Registernummer: 302008059319

Nizzaklassen: 12, 14, 16, 18, 22, 25, 28, 35, 37, 41
Inhaber: Volkswagen AG

Registernummer: 30757359

Nizzaklassen: 14, 16, 18, 25, 38
Inhaber: Volkswagen AG

Quelle: DPMA

4 thoughts on “Bulli vs. Berlinbulli”

  1. Ähnlich wie im Fall von Jack Wolfskin im vergangenen Jahr geht hier ein großes Unternehmen gegen eine relativ kleine Firma vor und führt zur Begründung die Rechte an der Marke Bulli an. Auch hier erklärt ein Unternehmen etwas zu seinem Eigentum, zu dessen Entstehen es allenfalls mittelbar etwas beigetragen hat. Ebenso wenig wie Jack Wolfskin den Abdruck einer Tierpfote als Label erfunden oder initiiert hat, hat VW aktiv etwas zum Entstehen des Begriffs Bulli für den VW-Bus beigetragen. Das Vorgehen von VW ist also ein offensichtlicher Versuch geistigen Diebstahls zu Lasten eines kleinen Unternehmens – ich vermisse den neuerlichen Aufschrei der Netzgemeinde!

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