Die Geldforderungen treffen ahnungslose Winzer völlig unvorbereitet, wenn sie Farbnamen wie „Granat“ oder geologische Begriffe wie Blauschiefer aufs Etikett schreiben. Denn Kollegen haben sich die Namen von findigen Juristen bereits als Marke schützen lassen.
Quelle: Rhein-Zeitung
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