4 thoughts on “markenblog.eu”

  1. Da registriert sich eine eine nicht unterscheidungskräftige Domain für ein Blog-Projekt unter einer bestimmten top-level-domain. Das passiert täglich und ist nicht ungewöhnlich…

  2. @Ie D Unabhaengig vom Beispiel hier noch eine generelle Frage: wenn jemand eine “nicht unterscheidungskräftige Domain” nutzt und “goodwill” generiert in einem bestimmten Bereich gibt es im deutschen Recht so was wie Unterscheidungskraft durch Nutzung fuer Domains, was man im Englischen als “acquired distinctivness” kennt? “Passing off”… wuerd mich interessieren. Danke und sorry for meine Ignoranz.

  3. Schon verziehen. Blogs (und Kommentare) sind ja schließlich zum Diskutieren da… :-)

    “acquired distinctivness” entspricht größtenteils dem, was in .de in § 8 Abs. 3 MarkenG normiert ist: dem Überwinden der mangelnden Unterscheidungskraft mittels Verkehrsdurchsetzung. Und jetzt überlegen wir kurz, ob vor dem Hintergrund einer hochgradig beschreibenden Zeichenfolge die Anforderungen aus BGH I ZB 11/04 erfüllt sein könnten. Das ist IMO selbst bei wohlwollender Betrachtung nicht der Fall.

    Passing off would require the newly registered domain to be used to induce a person to believe that the goods or services are those of another. Well AFAICT, the newly registered domain is used to forward http-requests to another website.

    Ich zweifele, ob alleine diese Weiterleitung reichen würde, um eine die Gefahr einer Irreführung annehmen zu können.

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