Das kleine “i” zum Wortanfang pflegt Apple schon lange und reagiert gelegentlich allergisch auf verwechselbare Konkurrenz. Am Wortende sieht ein Gericht in Australien hingegen keine Verwechslungsgefahren und wies eine Klage Apples gegen die Markenzulassung von “DOPi” ab.
Quelle: macnotes.de
Ob der berühmt-berüchtigte durchschnittlich informierte und intelligente Verbraucher tatsächlich erkennt, dass es sich bei dopi um die rückwärts geschriebene Version von iPod handelt, ist sicherlich höchst unwahrscheinlich.