Nach dem “Erfolg” der Tagcloud Markenanmeldung kommen hier zwei Beispiele für sogenannte Bewegungsmarken aus dem Register der Gemeinschaftsmarken.
Registernummer: 3429909
Nizzaklassen: 09, 28, 38, 41
Beschreibung: Die Marke ist eine Animation, die aus vier Bildern besteht, auf denen sich Hände nacheinander von links nach rechts und von oben nach unten begegnen.
Inhaber: Nokia Corporation
Registernummer: 8207532
Rechtsstand Anmeldung veröffentlicht (Bekanngemacht)
Nizzaklassen: 29, 30
Beschreibung:[Englisch] The trade mark is an animated sequence consisting of twenty four stills that make up the sequence changing within a time frame of approximately five seconds from an intense flash of light, which changes into a horizontal ray of white light with a round (nucleus) centre transforming into a single blue light, which in turn is transformed into a single peanut, the single peanut explodes and is enveloped in a fireball, multiple pe…
Inhaber: Mars, Incorporated
Quelle: HABM
Da stellt sich doch jedesmal – insbesondere auch bei der Tagcloud-Anmeldung – die Frage nach der markenmäßigen Benutzung, oder übersehe ich da etwas?
Der bloße Einsatz der Tagcloud auf meiner Internetseite oder die Einbledung einer Grafiksequenz am Rande meiner Seite dürfte jedenfalls nicht ohne weiteres als eine Benutzungshandlung angesehen werden können.
Das Thema Bewegungsmarke steht wohl noch ganz am Anfang. Gerade ist ein Buch zur Markenkonzeption und Bewegung als Brandingelement erschienen (http://www.verlag-koester.de/buch.php?id=711). Es dreht sich um theoretische Möglichkeiten sowie praktische Fallbeispiele zu Marken und Bewegung. Ein Text befasst sich mit den momentanen Möglichkeiten, Bewegungsabläufe rechtlich schützen zu lassen…