Fusionskontrolle: Otto und Quelle

Kommission genehmigt Erwerb der Marke „Quelle“ und anderer Vermögenswerte durch Otto unter Bedingungen

Die Europäische Kommission hat der geplanten Übernahme bestimmter Vermögenswerte des insolventen deutschen Versandhandelsunternehmens Primondo durch das deutsche Versandhaus Otto auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung zugestimmt. Somit übernimmt Otto Marken (darunter Quelle), Markenanmeldungen und Internet-Domains und erwirbt zudem das Recht, die Quelle-Kundendatenbank für Deutschland zu nutzen. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass bestimmte Marken veräußert und einem anderen Marktteilnehmer das Recht eingeräumt wird, die Kundendatenbank von Quelle zu denselben Bedingungen wie Otto und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu nutzen. Das Versandhaus Otto hatte diese beiden Maßnahmen angeboten, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich einiger Teile des deutschen Versandhandelsmarktes auszuräumen. In Anbetracht dieser Zusagen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern wird.

Otto ist ein Handels- und Dienstleistungskonzern, der über seine Tochtergesellschaften in verschiedenen Einzelhandelssparten (darunter Versandhandel) tätig ist sowie Finanz- und andere Dienstleistungen erbringt. Das Versandhandelsgeschäft umfasst den Verkauf über Kataloge, elektronischen Handel und andere Wege des Fernabsatzes. Auch das Versandhaus Quelle war im Einzelhandel und schwerpunktmäßig im Versandhandel tätig. Quelle gehörte zur mittlerweile insolventen Dachgesellschaft Primondo und meldete am 1. September 2009 Insolvenz an. Otto ist der führende Versandhändler auf dem deutschen Markt, und Quelle war bis zu seiner Insolvenz dessen stärkster Konkurrent.

Das Vorhaben von Otto war in Bezug auf acht Produktkategorien des deutschen Versandhandelsmarktes, darunter Damenbekleidung und Sporttextilien, für wettbewerbsrechtlich bedenklich befunden worden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Otto durch den Erwerb der Marke Quelle und die Nutzung der Quelle-Kundendaten in die Lage versetzt würde, einen erheblichen Teil des Kundengeschäfts von Quelle zu übernehmen.
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Otto an, Marken wie Webschatz, Universum und Casamaxx zu verkaufen. Außerdem wird der Käufer dieser Marken das Recht haben, die Quelle-Kundendaten im gleichen Umfang und zu denselben Bedingungen zu nutzen wie Otto. Nach Befragung der übrigen Marktteilnehmer kam die Kommission zu dem Schluss, dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch diese Zusagen ausgeräumt werden.

Die Genehmigungsentscheidung der Kommission gilt auch für den Erwerb von Quelle Russland durch Otto, der Teil desselben Zusammenschlusses und wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Der Zusammenschluss wurde am 18. Dezember 2009 zwecks Genehmigung bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen unter:

http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/index/m114.html#m_5721

Quelle: Europa.eu

via: Class 46

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