EuG: Kein Markenschutz für “Deutsche BKK”

In der Rechtssache T?289/08 Deutsche Betriebskrankenkasse (Deutsche BKK) gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2008 (Sache R 318/2008?4) über die Anmeldung der Wortmarke Deutsche BKK als Gemeinschaftsmarke hat das Gericht die Klage der Deutsche Betriebskrankenkasse (Deutsche BKK) abgewiesen und der Wortmarke “Deutsche BKK” die Eintragung in das Markenregister des HABM verwehrt.

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