Das österreichische Patentamt informiert über die Änderungen bei den Markengebühren ab 1. Januar 2010.
Einen zweiten Schwerpunkt der Novelle aus markenrechtlicher Sicht stellen die Änderungen im Bereich der Markengebühren dar, die unter dem Aspekt der Kostenwahrheit und administrativen Vereinfachung zu sehen sind.
Dabei bleibt für den Großteil der Markenanmeldungen (d.s. Anmeldungen mit bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen) die Gesamtgebührenhöhe gleich, allerdings sind die Gebühren in einem und zwar sofort am Anfang des Verfahrens zu entrichten. Eine etappenweise Zahlung der Gebühren, wie sie vor dem Inkrafttreten der Novelle möglich war, ist fortan ausgeschlossen. Die Klassengebühr (ab der 4. beanspruchten Klasse) erhöht sich von € 25,- auf € 40,-, die bisherige Schutzdauergebühr geht in der Anmeldegebühr auf. Änderungen gibt es ferner im Bereich der Gebührenrückzahlung bei Unterbleiben der Registrierung; Hier kommt es im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer Verringerung der retournierten Beträge, sofern die Anmeldung nicht bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium (d.h. vor Durchführung der Formalprüfung und vor Erstellung des Ähnlichkeitsprotokolls) zurückgezogen wird.Die dargestellten Änderungen betreffen lediglich Anmeldungen und Anträge, die nach dem 1.1.2010 eingereicht werden.