Wien – Philharmoniker vs. Hofburgorchester
Laut Wiener Hofburgorchester haben sich die Wiener Philharmoniker den Begriff «Neujahrskonzert» Mitte 2008 beim Österreichischen Patentamt als Wortmarke eintragen lassen (AT 247836). Das Wiener Hofburgorchester will seine traditionellen Neujahrskonzerte fortsetzen und hat nach eigenen Angaben bereits die Löschung der Marke «Neujahrskonzert» beim Patentamt beantragt.
Quelle: Beck.de
via: Im Namen des Volkers
In der Klasse 09 werden “Bespielte Ton- und Bildtonträger, auch optische oder Magnetdatenträger, insbesondere Schallplatten, Musikkassetten, CDs, DVDs, CD-ROMs, Video-CDs, Bildkassetten, Bildplatten und Videokassetten” und in der Nizzaklasse 41 “Ausbildung, Erziehung und Unterricht, insbesondere Musikunterricht sowie Veranstaltung und Organisation von Konzerten, auch mit begleitenden Erläuterungen; Unterhaltung, insbesondere Musikdarbietungen sowie Organisation und Veranstaltung von Konzerten; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Herausgabe von elektronisch wiedergebbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen, die über Datennetze abrufbar sind; Publikation von Zeitschriften und Büchern in elektronischer Form, auch im Internet” beansprucht.
Auch im Markenregister des Harmonisierungsamtes findet sich eine Wortmarke NEUJAHRSKONZERT (Registernummer: 5880737). Interessanterweise kommt auch in diesem Fall der Markeninhaber aus Österreich, der Österreichischer Rundfunk hat die Marke bereits im Mai 2007 zur Anmeldung gebracht. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 09, 16, 18, 24, 25, 28, 35 und 41. Tonträger und musikalische Dienstleistungen werden jedoch im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen offenbar bewusst nicht aufgeführt.
P.S. Ich halte den Löschungsantrag in Bezug auf die Klassen 09 und 42 für höchst aussichtsreich.
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