“test.de” vs. “tests.de” – Stiftung Warentest unterliegt

Die Stiftung Warentest, selbst Betreiberin des Internetportals “www.test.de”, hatte die Betreiberin der Internetpräsenz “www.tests.de”, deren Gegenstand die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests ist, auf Unterlassung eben dieser Nutzung der Domain “tests.de” in Anspruch genommen.

Das Landgericht Braunschweig hatte auf Antrag der Stiftung Warentest eine einstweilige Verfügung erlassen und das Verbot der Nutzung der Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests im Widerspruchsverfahren bestätigt (Urteil vom 06.05.2009, Az.: 9 O 674/09 (84)). Die Betreiber hatten ihr Portal daraufhin vom Netz nehmen müssen.

Auf Berufung der Betreiberin von “tests.de” hat das Oberlandesgericht Braunschweig nun mit Urteil vom 22.12.2009 das Verbot des Landgerichts Braunschweig aufgehoben (Az.: 2 U 164/09).

Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, Kalckreuth Rechtsanwälte, der die Betreiberin von “tests.de” vertritt:

“Damit ist vom Oberlandesgericht Braunschweig ein erneuter Versuch der Stiftung Warentest gestoppt worden, einen glatt beschreibenden Begriff der deutschen Sprache für sich zu monopolisieren.”

Quelle: Pressemitteilung Kalckreuth Rechtsanwälte

2 thoughts on ““test.de” vs. “tests.de” – Stiftung Warentest unterliegt”

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *