Handel mit Plagiaten – 4 Jahre Haft

Nach Prüfung des Falls und der persönlichen Situation des Angeklagten lautete das Urteil des Duisburger Landgerichts (Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 Kls 41/08): 4 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund von „versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung“.

Quelle: e-recht24

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