Streit um das Neuseenland – BILD liegt daneben

Schon seit dem Jahr 2000 versuchte der „Neuseenland e.V.“, sich die Namensrechte zu sichern. Jetzt hat es geklappt. Das Problem: Viele, die sich an den Ufern im Leipziger Süden eine Existenz aufgebaut haben, sollen nun die Namen ihrer Unternehmen ändern.

Quelle: Bild.de

Interessanterweise ist die Wortmarke Neuseenland bereits seit dem Jahre 2002 in das Markenregister eingetragen. Unter der Registernummer 30082345 genießt die Marke mit Priorität vom 08.11.2000 Schutz in den Klassen 35, 41 und 42. Markeninhaber ist der Tourismusverein Leipziger Neuseenland e.V..
Dieser Verein hat im April 2009 zusätzlich eine Wort-/Bildmarke zur Anmeldung gebracht.

Registernummer: 302009021355

Nizzaklassen: 16, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 41, 43, 44

Quelle: DPMA

Auch wenn der Job ja schon längst weg ist – weil es etwas Markenrechtliches ist – mal vom MarkenBlog ein paar BILD Korrekturen:

1. Die Markenrechte versucht sich der Verein nicht seit 2000 zu sichern, sondern er besitzt sie mit Wirkung vom 08.11.2000.

2. Deshalb hat es auch nicht jetzt geklappt, sondern “jetzt”, nämlich am 14.08.2009 ist die Wort-/Bildmarke “LEIPZIGER NEUSEENLAND” in das Markenregister eingetragen worden.

3. Ob auf Basis dieser Wort-/Bildmarke Dritten die Nutzung der Bezeichnung “Neuseenland” untersagt werden kann, ist durchaus fraglich.

2 thoughts on “Streit um das Neuseenland – BILD liegt daneben”

  1. Das Leipziger Neuseenland bzw. Neuseenland wird – nichtzuletzt durch die Arbeit des Tourismusvereins – immer bekannter. Es wird jedoch als geographische Bezeichnung für ein neu entstandenes Seengebiet im Süden von Leipzig verstanden – in etwa wie die Mecklenburgische Seenplatte. Nach meiner Auffassung liegt für die Wortmarke “Neuseenland” ein Schutzhindernis nach § 8 II Nr. 2 MarkG vor – ein Freihaltebdürfnis mag bei Anmeldung der Wortmarke “Neuseenland” im Jahr 2000 noch nicht vorgelegen haben, jetzt aber schon.

    Der Verein ist allerdings ziemlich überzeugt davon, dass man aufgrund der Marke die Nutzung des Begriffs “Neuseenland” generell untersagen könne. Insoweit bietet er großzügig die Weiternutzung des Namens bei Zahlung einer Lizenzgebühr an (wenn das so beschlossen wird).

  2. Wenn man sich ansieht, was der Tourismus-Verein überhaupt macht, ist es fraglich, ob er wirklich soviel zum positiven Bild des Neuseenlandes beigetragen hat. Selbst wenn er seine Sache aber gut machen würde und selbst wenn alle Arbeit in diesem Neuseenland schon getan wäre, zählte es nicht zu seinen Kernaufgaben, bei Vereinen, Mitbürgern oder Firmen auf die Einhaltung von Namensschutzrechten zu pochen – beziehungsweise dafür die Hand aufzuhalten.

    Ganz im eigenen Interesse sollte er die Kräfte im Inneren einen, um nach außen überhaupt erst einmal etwas außer Quad-Touren oder Gutscheine für Erlebnistouren zu haben, das er vermarkten kann. So aber spaltet er – es fragt sich nur, mit welchem Ziel?

    Trotzdem handelt es sich um eine geografische Bezeichnung – damit kommt die Variante mit der Löschung ins Spiel.

    Interview:
    http://www.l-iz.de/Politik/Region/2009/11/Vom-Markenschutz-f%C3%BCr-das-Leipziger-Neuseenland.html

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