BPatG: Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

30 W (pat) 78/06

Leitsatz:

Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.

Quelle: Bundespatentgericht

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *