DPMA: Thema Fristen

+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++

In dieser Rubrik informieren wir Sie über aktuelle, häufig gestellte oder besonders interessante Fragen, die unsere Auskunftsstelle täglich beantwortet.
Viele Anrufer haben im Zusammenhang mit der anstehenden Schließung des DPMA zwischen Weihnachten und Neujahr häufig diese Frage:

— Was muss ich beachten, wenn ein Fristende auf Heiligabend oder Silvester fällt? Wie kann ich die Frist trotz Schließung des DPMA einhalten? —
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage im Sinne der jeweiligen Feiertagsgesetze der Länder, sondern Werktage. Deshalb verschieben sich Fristen, bei denen der letzte Tag der Frist auf Heiligabend oder Silvester fällt, nicht auf den nächsten Werktag (vgl. auch Mitt.Präs. Nr. 8/1999), sondern müssen eingehalten werden! Nur wenn Heiligabend und Silvester auf einen Samstag oder Sonntag fallen, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag (vgl. § 193 BGB).

Auch wenn in diesem Jahr das DPMA wieder von Donnerstag, den 24. Dezember 2009, bis einschließlich Sonntag, den 03. Januar 2010, geschlossen sein wird (s. Mitt.Präs. Nr. 8/2009), können Sie den fristgerechten Eingang von Anmeldungen, Widersprüchen, Einsprüchen und sonstigen Geschäftssachen durch

Einwurf in einen der Nachtbriefkästen der drei Dienststellen des DPMA oder Übermittlung per Telefax (089 / 2195 – 2221) sicherstellen.

Quelle: Newsletter des DPMA

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