Dieser Tage eröffnen überall die Weihnachtsmärkte. Weil aber bundesweit der gleiche Glühwein Fusel ausgeschenkt wird und die selben Weihnachtslieder dudeln, bemühen sich die Veranstalter gerne um ein wenig Individualität. Gerne wird ein besonderes Motto oder ein spezieller Name für die Veranstaltung gewählt. Doch insbesondere bei der Namenswahl für den Weihnachtsmarkt ist Vorsicht geboten, wie das Beispiel der Stadt Hamm zeigt.
Wenn vom 23. November bis 22. Dezember der nächste Weihnachtsmarkt in der Hammer Innenstadt stattfindet, heißt dieser schlicht und einfach “Weihnachtsmarkt Hamm”. Eigentlich nichts Besonderes, wenn nicht im Hintergrund ein Rechtsstreit geschwelt hätte, der das Stadtmarketing als Veranstalter hätte teuer zu stehen kommen können.
Quelle: wa-online
So finden sich im Markenregister des DPMA für die Nizzaklasse 41 beispielsweise folgende Wortmarken:
WeihnachtsWunderland
Weihnachtsdorf
WeihnachtsWäldchen
Weihnachtswald
Weihnachtstal
Weihnachtsfeiercircus
Wintergarten
Winterzauber
WinterTräume
WinterMärchenLand
Das Winterdorf
Wintermärchen
WINTERWIESN
WINTERWALD
Winterpalast
Nicht zu vergessen auch Vorsicht beim Glühwein-Ausschank auf dem Weihnachtsmarkt, siehe die langjährigen Streitereien um Christkindles Glühweine, zB http://www.markenmagazin.de/bgh-christkindles-gluhwein/