BPatG: Stadtwerke Dachau

27 W (pat) 166/09

Leitsätze:
Stadtwerke Dachau

1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.

2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und “Stadtwerke” enthalten eine unter-scheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.

3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein (Anschluss an BGH a. a. O. – Bundesdruckerei).

Quelle: Bundespatentgericht

One thought on “BPatG: Stadtwerke Dachau”

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *