Leitsätze:
Stadtwerke Dachau1. Teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten können Immaterialgüterrecht, wie Markenrecht, erwerben.
2. Kombinationen aus einer Ortsangabe und “Stadtwerke” enthalten eine unter-scheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangabe.
3. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung durch Private kann wettbewerbswidrig sein (Anschluss an BGH a. a. O. – Bundesdruckerei).
Quelle: Bundespatentgericht
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