Keine Domainregistrierung heute für E, F, G, X,Y und Z.
Die Kanzlei e|s|b hat mit Blick auf den Beginn des morgigen DE-Registrierungsverfahrens (vgl. Kanzlei.de-News vom 16.10.2009) für ihren Mandanten, Inhaber der Einbuchstabenmarken E, F, G und X, Y, Z, am 21.10.2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt. Hierin untersagt das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) der DENIC eG bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand), die Domains “e.de”, “f.de”, “g.de”, “x.de”, “y.de”, “z.de” bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in Sachen 11 U 36/09 für Dritte als Domaininhaber zu registrieren. – 22.10.2009
Quelle: kanzlei.de
hab da einen interessanten Bericht entdeckt:
http://www.geekbench.de/2009/10/22/die-domainmafia-und-die-neuen-2-zeichen-domains-in-deutschland/