Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag der Samtgemeinde Oberharz auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Diese sollte verhindern, dass die zum 1. Januar fusionierenden Städte Elbingerode, Benneckenstein und Hasselfelde sowie Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne den Namen „Stadt Oberharz am Brocken“ vor Abschluss eines Hauptverfahrens führen können.
Quelle: goslarsche.de