LG Düsseldorf: Steuerfuchs vs. SteuerFuchs

Der Betreiber eines Portals braucht sich die Verwendung seiner Internet-Domain frag-den-steuerfuchs.de sowie die Verwendung des Begriffes “Steuerfuchs” auf seiner Webseite nicht von dem Hersteller der Software “SteuerFuchs” verbieten lassen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden.

Quelle: STB Web

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