Nach der Bounty Entscheidung des EUGH und den erfolgreichen 3-D-Marken sollen heute einige in jüngst ebenfalls vom Markenschutz ausgeschlossene 3-D-Marken aus dem Schokobereich präsentiert werden.
302008009404
Nizzaklasse: 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Darstellung einer an der Oberfläche mit fünf Einkerbungen für das
Zerteilen sowie einer Zierschraffur versehenen Schokoladentafel als
übliche Variante einer gewöhnlichen Formgebung”
302008016997
Nizzaklasse: 30
Zurücknahme nach Beanstandung
302008050306
Nizzaklasse: 30
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Variante einer üblichen Formgebung (“Schokolade-Taler”)”
302008079800
Nizzaklassen: 30, 31
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Bildliche Darstellung der beanspruchten Waren”
302008054119
Nizzaklasse: 30
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
„Zurücknahme”
Quelle: DPMA