“Volks”-Reifen: VW vs. Bild vor dem LG München I

Die auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer hat bisher zweimal dem Automobilhersteller recht gegeben und einstweilige Verfügungen gegen das Blatt bestätigt. Und auch nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag, als es um eine Verfügung gegen die Bezeichnung “Volks”-Reifen ging, ist mit keiner anderen Entscheidung zu rechnen. Verkünden will das Gericht sein Urteil zwar erst am Mittwoch, der Vorsitzende erklärte aber schon, dass es “voraussichtlich keine große Überraschung geben wird”.

[…] VW und Bild haben in der Verhandlung betont, dass sie den Rechtsstreit auf jeden Fall bis zum Bundesgerichtshof führen wollen.

Quelle: sueddeutsche.de

Im Markenregister des DPMA findet sich die Wort-/Bildmarke der BILD digital GmbH & Co. KG

unter der Registernummer 30654206.
Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 12, 28 und 35. Die Marke ist seit Juni 2007 mit einem Widerspruchsverfahren behaftet.

Quelle: DPMA

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