Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Patentrechtsmodernisierungsgesetz – BGBl I S. 2521) wird am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Mit dem Gesetz sind zahlreiche Änderungen im patent- und markenrechtlichen Verfahren, im Recht der Arbeitnehmererfindungen und im Kostenrecht verbunden. Für die Verfahren vor dem DPMA sind insbesondere folgende Änderungen relevant:
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MarkenrechtIm Widerspruchsverfahren können zukünftig auch durch Benutzung erworbene ältere Kennzeichenrechte (“Benutzungsmarken” und geschäftliche Bezeichnungen) sowie der erweiterte Schutz im Inland bekannter Marken geltend gemacht werden, § 42 Absatz 2 MarkenG n.F. Gegen Beschlüsse der Markenstellen und Markenabteilungen, die von einem Beamten des gehobenen Dienstes oder einem vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind, kann wahlweise wie bisher Erinnerung oder sofort Beschwerde an das Bundespatentgericht eingelegt werden, §§ 64 Absatz 6 und 66 Absatz 1 Satz 1 MarkenG n.F.
Quelle: DPMA