Der US-Sportschuhhersteller K-Swiss will erzwingen, dass der deutsche Konkurrent die Rechte an seinem berühmten Markenzeichen verliert. Zur Achillesferse von Puma könnte sich ein Formfehler beim Patentantrag erweisen
[…] Der US-Konzern will dem deutschen Sportartikelhersteller die Markenrechte für den gebogenen Lederstreifen aberkennen lassen, der alle Puma-Sportschuhe ziert und für Puma als Symbol ebenso wichtig ist wie die springende Raubkatze. Die Amerikaner werfen den Deutschen vor, sie hätten beim US-Patentamt einen Fehler gemacht.
Quelle: Wirtschaftswoche
Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes findet sich der Streifen in isolierter Darstellung seit 1975.
Registernummer: 968937
Anmeldedatum: 04.11.1975
Nizzaklasse: 25
In Verbindung mit einem Schuh ist das Kennzeichen bereits 1958 angemeldet worden.
Registernummer: 730270
Anmeldedatum: 07.02.1958
Nizzaklasse: 25
Quelle: DPMA
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