Schwäbisch Hall darf in Zukunft ohne den Zusatz Bausparkasse werben. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bundespatentgericht (BPatG). Als Grundlage für die Entscheidung diente ein demoskopisches Gutachten des Instituts GfK.
Quelle: Horizont.net
Diese Meldung bezieht sich wohl auf den Beschluss 33 W (pat) 121/07 zur Markenanmeldung “Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen 4 Wände – Schwäbisch Hall” (Registernummer: 306 54 103).