Das US Patent and Trademark Office (PTO) hat einen Antrag von Twitter auf Markenschutz für den Begriff “Tweet” vorläufig abgelehnt. Das meldet der Blogger Sam Johnson mit Hinweis auf vom US-Patentamt veröffentlichte Dokumente.
Demnach hat Twitter am 16. April den Markenschutz beantragt, um “Tweet” im Geschäftsbetrieb und in Verbindung mit Waren und Dienstleistungen einzusetzen. Dem PTO liegen nach eigenen Angaben drei andere Markenschutzanträge vor, die das Wort “Tweet” enthalten und früher eingereicht wurden.
Quelle: ZDNet.de
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