Oberharz – so wird das vermutlich nix!

Im Streit um die Bezeichnung Oberharz ist jetzt die Markenanmeldung des Vereins Region Oberharz e.V. veröffentlicht worden.

Registernummer: 302009031565
Wortmarke: Oberharz
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45

Quelle: DPMA

Das riecht allerdings nach 4500* 7200.- verschwendeten Euros, die aber immerhin dem DPMA zu Gute kommen.
Mein Tipp: Zurückweisung als beschreibender Herkunftshinweis!* Sollte die Marke tatsächlich zur Eintragung gelangen, so begründet die Marke aber nicht das Recht Dritten im geschäftlichen Verkehr die Benutzung der geografischen Herkunftsangabe zu untersagen. Oder verstehe ich den § 100 falsch?

*Editiert auf Basis des Kommentars von Johannes Gierlich. Danke für den Hinweis!

2 thoughts on “Oberharz – so wird das vermutlich nix!”

  1. Die Marke wurde als Kollektivmarke eingereicht

    siehe:
    § 99 Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken
    Abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 2 können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können.

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