Im Streit um die Bezeichnung Oberharz ist jetzt die Markenanmeldung des Vereins Region Oberharz e.V. veröffentlicht worden.
Registernummer: 302009031565
Wortmarke: Oberharz
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45
Quelle: DPMA
Das riecht allerdings nach 4500* 7200.- verschwendeten Euros, die aber immerhin dem DPMA zu Gute kommen.
Mein Tipp: Zurückweisung als beschreibender Herkunftshinweis!* Sollte die Marke tatsächlich zur Eintragung gelangen, so begründet die Marke aber nicht das Recht Dritten im geschäftlichen Verkehr die Benutzung der geografischen Herkunftsangabe zu untersagen. Oder verstehe ich den § 100 falsch?
*Editiert auf Basis des Kommentars von Johannes Gierlich. Danke für den Hinweis!
Die Marke wurde als Kollektivmarke eingereicht
siehe:
§ 99 Eintragbarkeit von geographischen Herkunftsangaben als Kollektivmarken
Abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 2 können Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen können.
Hallo Herr Gierlich,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Kollektivmarke hatte ich in der Tat übersehen.