Das Europäische Gericht erster Instanz hat die Klage der Mars, Inc. gegen die Löschung der dreidimensionalen Marke (Registernummer: 818864) zurückgewiesen (Rechtssache T-28/08).
Mars hatte die gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM geklagt nachdem diese die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben und die Gemeinschaftsmarke für nichtig erklärt hatte.
Pressemitteilung des EuG.
Siehe auch Bericht in der Süddeutschen Zeitung.
Daran sieht man, daß es immer Sinn macht, neben einer Gemeinschaftsmarke gleichzeitig nationale Markenanmeldungen vorzunehmen. Wenigstens in den betreffenden Ländern wäre die Unterscheidungskraft durch Benutzung relevant. Einem Unternehmen wie der Mars Inc ist ein solcher Aufwand sicherlich zuzumuten. Immerhin geht es ja um wirklich erhebliche Umsätze. Das dies wohl nicht geschehen ist (jedenfalls im DPMA-Register habe ich nichts entdeckt) ist für ein Unternehmen dieser Größenordnung (und seiner Rechtsvertretung) dilettantisch.
siehe auch: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E5621CE1FD99E47CA9B45D1A07524DF0F~ATpl~Ecommon~Scontent.html