Das Handelsblatt beschäftigt sich mit der Entscheidung des EuGH im Fall L’Oreal.
Von der Sogwirkung einer fremden Marke – wie in diesem Fall “L’Oreal” – zu profitieren, dürfte nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshof künftig deutlich schwieriger werden als bisher. In dem entschiedenen Fall hatten Hersteller preiswerter Nachahmerparfums Vergleichslisten an potentielle Abnehmer verteilt, in denen Markenparfums mit angeblich korrespondierenden Düften benannt wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass dies sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich unzulässig ist (EuGH-Entscheidung vom 18.06.2009, C-487/07, „L´Oreal“).