Reicht das Markenrecht bis in die Kleiderkammer? Ein Testkäufer stieß in einem Second-Hand-Laden des Roten Kreuzes auf eine gefälschte Louis-Vuitton-Handtasche. Das Luxus-Label forderte eine Unterlassungserklärung und die entstandenen Anwaltskosten von der Hilfsorganisation – und lenkte nun ein.
Quelle: Spiegel Online