Über Abmahnungen auf Basis der Bildmarke “Roter Stern” hatte ich im letzten Jahr berichtet.
Jetzt hat das Deutsche Patent- und Markenamt die Löschung der Marke bekanntgegeben.
304 66 839
Nizzaklassen: 18, 21, 25
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Interessant ist, dass ein im Dezember 2006 gestellter Löschungsantrag im März 2008 zurüchgewiesen wurde. Dem ebenfalls im März 2008 gestellten Antrag wurde jetzt stattgegeben.