Inhaber von Rechten an Markenbegriffen sollen sich noch vor dem Bewerbungsstart für neue Top Level Domains in eine spezielle Liste eintragen können und damit besonderen Schutz genießen. In die “Globally Protected Marks List” (GPML) soll aber nur kommen, wer es auf mindestens 200 einzelne Eintragungen für seine Marke weltweit bringt. Der Vorschlag gehört zu einer Liste von Empfehlungen, die eine Gruppe von Markenrechtsexperten (Implementation Recommendation Team, IRT) im Vorfeld der endgültigen Entscheidung der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) über die Vergaberegeln für neue Internet-Adresszonen erarbeitet hat.
Quelle: Heise