“Es geht nur um das Nutzen des Namens ‘Tafel’ – und damit auch das Nutzen des Images, das sich die Tafeln aufgebaut haben. Deswegen sind wir massiv gegen den Begriff “Tiertafel”. Schließlich trage allein der Bundesverband der Tafeln Sorge dafür, dass Einrichtungen mit diesem Namen auch die entsprechenden Maßstäbe an Hygiene und Zuverlässigkeit erfüllen. Nur wer Mitglied im Bundesverband sei, dürfe den Namen ‘Tafel’auch verwenden, so Kessling.
“Würde man anderen Institutionen erlauben, sich Tafel zu nennen, würden wir unser eigenes Prinzip aufweichen. Und deswegen muss man seinen Markenschutz rechtlich so stark wie möglich vertreten, dass dieser nicht aufgeweicht wird.”
[…] Alle Tiertafeln in Norddeutschland bekommen eine solche Mahnung.
Quelle: NDRinfo
Die Wortmarke “TAFEL” (Registernummer: 39710416) ist bereits seit 1997 in das Markenregister des DPMA eingetragen.
Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. beansprucht den Schutz in den Klassen 39 und 45 für:
Einsammeln, Abholen, Transportieren und Verteilen von Gütern des täglichen Bedarfs, einschließlich Lebensmitteln, für Dritte, insbesondere für Bedürftige