Markenrecht ist eine komplizierte Sache. Dessen war sich Dr. Dieter Kramps bewusst, als er nach sorgfältiger Planung seine virtuelle Geschäftsplattform microVZ auf der Cebit präsentierte. Jetzt bekam der Geschäftsführer des Web-Dienstleisters microShare AG Post vom Online-Studenten-Netzwerk studiVZ.
[…] „Wir sehen eine Markenrechtsverletzung und müssen uns wehren”, sagte StudiVZ-Sprecher Dirk Hensen.
[…] „Eine Überschneidung der Zielgruppen ist nahezu ausgeschlossen.“
Aus diesem Grund sieht eine Expertin für Markenrecht auf Nachfrage unserer Zeitung auch gute Chancen für microShare den Namen microVZ weiterhin benutzen zu können. studiVZ hatte in der Vergangenheit bereits gegen Markenrechtsverletzungen geklagt. Bekanntestes Beispiel ist der Rechtsstreit gegen das Wertpapier-Netzwerk BörseVZ. Das Landgericht Hamburg hatte im Januar die einstweilige Verfügung gegen die Namensnutzung von BörseVZ bestätigt. Dieter Kramps sieht darin jedoch einen völlig anderen Fall: „Das Kürzel VZ heißt sowohl bei studiVZ als auch bei BörseVZ ‘Verzeichnis’. Unser VZ steht jedoch für ‘virtuelle Zusammenarbeit’.”
Quelle: DERWESTEN
Schade und auch ungewöhnlich, dass die Markenrechtsexpertin nicht genannt wird.
Vielleicht ist es ja eine Verwandte von Dr. Dieter Kramps