Neue Informationen zur geänderten Gebührenstruktur für Europäische Gemeinschaftsmarken hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt heute veröffentlicht.
Interessant ist die Übergangsregelung für anhängige Anmeldungen – da werden sich einige Anmelder freuen!
In Zukunft wird es eine einzige Gebühr für Gemeinschaftsmarken geben, die das derzeitige System einer separaten Gebühr für Anmeldung und Eintragung vorsieht, ersetzt. Den Übergangsvereinbarungen zufolge werden die Anmeldungen, die derzeit noch anhängig sind und für die das HABM noch keine Zahlungsaufforderung für die Eintragungsgebühr vor Inkrafttreten des neuen Gebührenplans erteilt hat, nicht die aktuelle Eintragungsgebühr zahlen. Für diese Kunden wird die Anmeldegebühr (z.B. 750 EUR für eine online Anmeldung bis zu drei Klassen) der einzige zu zahlende Betrag sein.
Ein Verordnungsentwurf wird zur Zeit von der Kommission zur Übernahme vorbereitet, wonach dieser im Amtsblatt bekannt gegeben wird. Die Gebührensenkungen werden am darauffolgenden Tag der Veröffentlichung wirksam. Dies wird für Anfang Mai erwartet. Die wichtigsten Inhalte des Pakets sind folgende: Das Gebührensystem wird vereinfacht, indem die Gebühr für die Eintragung auf Null gesetzt wird. Zusätzlich zu der neuen, einzigen Gebühr für elektronisch angemeldete Gemeinschaftsmarken, wird die Gebühr einer per Fax oder Papier angemeldeten Gemeinschaftsmarke auf 1050 EUR reduziert, und eine Anmeldung über das Madrider Protokoll wird 870 EUR kosten.
Alle weiteren Informationen zu den Gebührenänderungen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Quelle: HABM
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