Leitsatz:
CCCP
Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung “CCCP” unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Quelle: Bundespatentgericht
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz:
CCCP
Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung “CCCP” unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Quelle: Bundespatentgericht