Die Marke “Currywurt & Schampus” eines Berliner Gastronomen war der Vereinigung der Champagnerproduzenten CIVC (Comité Interprofessionel du Vin de Champagne) ein Dorn im Auge.
Bericht im Stern
Die unter der Registernummer 302008009841 geführte Marke ist inzwischen gelöscht worden.
Quelle: DPMA
Die Marke hatte Schutz für Ketchup (Sossen) und Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen in den Klassen 30 und 43 beansprucht.
Via Pressemitteilung beschäftigt sich auch RA Mittelstaedt mit dem Fall und führt als Fazit aus:
Die Grenzen zwischen den zulässigen Verwendungen des Wortes „Champagner“ und den unzulässigen sind äußerst schwer zu ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, zuvor einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Möchte man diesen Kostenaufwand umgehen, sollte man von Werbung mit „Champagner“ besser absehen!
Dieses Statement ist sicher korrekt – wird aber erst richtig interessant, wenn man prüft ob die Anmeldung anwaltlich vertreten wurde.
Pffff….Da sollen die sich lieber mal darum kümmern, dass in den USA die schlechteste Sektbrause “Champagne” genannt wird.