Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
399 43 060
Nizzaklassen: 03, 05, 35, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
399 43 790
Undergirl
Nizzaklassen: 24, 25, 28
Außermarkenrechtlicher Grund
399 48 312
Nizzaklasse: 28
Außermarkenrechtlicher Grund
399 56 307
vividia
Nizzaklassen: 16, 35, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
399 76 037
Nizzaklasse: 35, 39
Außermarkenrechtlicher Grund
300 44 554
ISDERA
Nizzaklasse: 12
Außermarkenrechtlicher Grund
300 45 951
tertium service
Nizzaklasse: 37, 39, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
300 48 409
Nizzaklasse: 03
Außermarkenrechtlicher Grund
300 49 022
Nizzaklasse: 09
Außermarkenrechtlicher Grund
300 51 573
Nizzaklassen: 09, 28, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
300 51 575
Nizzaklassen: 09, 28, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
300 56 713
INTERAUDI
Nizzaklasse: 36
Außermarkenrechtlicher Grund
300 57 001
Nizzaklassen: 37, 42
Außermarkenrechtlicher Grund
301 21 314
asap-it
Nizzaklasse: 42
Außermarkenrechtlicher Grund
301 23 932
AKADEMIKS
Nizzaklassen: 24, 25
Außermarkenrechtlicher Grund
Quelle: DPMA
Seit wann benutzt das DPMA denn den Begriff “Außermarkenrechtlicher Grund”?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um Marken handelt, die hauptsächlich aufgrund § 8 UWG gelöscht worden sind.
So lautet jedenfalls auch die Auskunft der Pressestelle des DPMA.
Es handelt sich überwiegend um Marken, die durch Urteile ordentlicher Gericht der Löschung anheimgefallen sind.