Bei Zeitschriftentiteln, die eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen oder für die keine Verkehrsgeltung besteht, wird schon durch geringfügige Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht München hatte den Fall zu entscheiden, ob für die Titel „Power Systems Design” und „Bodo’s Power Systems” die Gefahr von Verwechslungen besteht.
Quelle: Titelschutzanzeiger