Eilmeldung: BGH – Grundsätzliche Überlegung zum Domainhandel?

Wird die eventuell noch am heutigen Tage ergehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes weitgehende Auswirkungen auf den Domainhandel haben?

Während der Sitzung warf der hohe Senat die Frage auf inwiefern der Handel mit grundsätzlich kennzeichnungsfähigen .de Domains generell zulässig sei.
Im konkret zu entscheidenden Fall scheint der Anspruch auf Unterlassung wenig fraglich. Der Anspruch auf Löschung der Domain könnte aber mit der grundsätzlichen Einschätzung zum Domainhandel verknüpft werden.
Nach dem Verlauf der Verhandlung ist aber auch eine Vorlage an den EuGH nicht ausgeschlossen.

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