„Produkt- und Markenpiraterie muss durch Gesetzgeber, Justiz und Polizei als das behandelt werden, was sie ist – organisierte Kriminalität, die hohen wirtschaftlichen Schaden und gravierende Gefahren für die Verbraucher verursacht.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Christoph Kannengießer, heute anlässlich einer Veranstaltung der Strukturpolitischen Gesellschaft in Berlin.
Kannengießer forderte unter anderem, die Straftatbestände für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte„ aus dem Schatten des Nebenstrafrechts in das Licht des Strafgesetzbuches“ zu überführen und Mindesthaftstrafen von sechs Monaten einzuführen. „Es kann nicht sein, dass trotz der erheblichen kriminellen Energie der Täter und den enormen Renditen, die mit Produkt- und Markenkriminalität erzielt werden könnten, die Fälscher faktisch kein Risiko eingehen, zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden“.
Quelle: Markenverband