Marke “Jörg Haider”

Die Grenze zwischen Persönlichkeitsschutz und Öffentlichkeit

Die Frage, mit der sich die Experten des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) auseinander setzen müssen, ist keine einfache: Claudia Haider, Witwe des vergangenen Oktober bei einem Autounfall ums Leben gekommenen Kärntner Landeshauptmanns und langjährigen Parteichefs von erst FPÖ und dann BZÖ, Jörg Haider, hat beim ÖPA den Schutz der Marke „Jörg Haider“ beantragt. Das Prüfverfahren, ob und in welchem Umfang Schutzrechte erteilt werden können, ist gerade im Laufen.

Bei aller Abwägung zwischen gerechtfertigtem Persönlichkeitsschutz eines Verstorbenen – auch und gerade zum Schutz der Hinterbliebenen – und dem legitimen Interesse der Allgemeinheit an einer öffentlichen Person müssen der grundsätzliche Zweck und damit auch die Grenzen des Markenschutzes gewahrt bleiben.

Quelle: Patentamt.at

Unter der Registernummer 002142016 befindet sich im Register des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt HABM bereits die Marke “JÖRG HAIDER”.

Mit Priorität vom 22.03.2001 wird der Schutz für folgende Dienstleistungen beansprucht:
35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.

38: Verbreitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen.

41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Als Markeninhaber ist derzeit noch der verstorbene Politiker eingetragen.

Quelle: HABM

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