HABM: Veränderungen im Recherchesystem

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt informiert über Neuerungen bezüglich des Recherchesystems für Gemeinschaftsmarken.

Vier nationale Ämter haben entschieden aus dem Recherchesystem auszusteigen. Es handelt sich dabei um die nationalen Markenämter von Irland, Portugal, Schweden und Großbritannien.

Bei den verbleibenden 12 nationalen Ämtern handelt es sich um solche aus Bulgarien, der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Spanien, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik und aus Finnland.

Für eine einheitliche Gebühr werden die im März 2009 fakultativ gewordenen nationalen Recherchen in allen teilnehmenden Ämtern durchgeführt. Für Marken, die 2008 eingegangen sind, werden die nationalen Recherchen in 16 nationalen Ämtern durchgeführt, wofür eine Gebühr in Höhe von 192 EUR anfällt. Für Marken, die in 2009 eingehen, werden nationale Recherchen in den verbleibenden 12 Ämtern durchgeführt werden. Die dafür anfallende Gebühr wird 144 EUR betragen.

Quelle: HABM

Fazit: Der Blindfaktor steigt. Recherchen werden demnach nur noch für 12 von 27 Mitgliedsstaaten angeboten. Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kommt also guten Gewissens um eine professionelle Markenrecherche im Vorfeld der Anmeldung nicht herum.

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