Münchner Würstchenstreit

Das Bundespatentgericht in München hat darüber beraten, ob die sogenannte “Münchner Weißwurst” künftig nur noch von Metzgern aus Stadt und Landkreis München hergestellt werden darf. Die Entscheidung wurde allerdings vertagt.

[…] Das Bundespatentgericht in München sollte klären, ob nur Münchner Produzenten ihre Weißwürste auch nach der Stadt benennen dürfen. Der Streit begann vor rund sechs Jahren. Münchner Metzger und Gastronomen gründeten eine Schutzgemeinschaft und beantragten, die “Münchner Weißwurst” als regionale Spezialität schützen zu lassen.

[…] Das Patentamt prüfte jahrelang und entschied 2005: Ja, die “Münchner Weißwurst” soll geschützt werden. Doch dieser Beschluss ist bis heute wirkungslos, denn insgesamt sechs Hersteller, die nicht in München produzieren oder keine Sonder-Auflagen für die Zutaten erfüllen wollen, legten Beschwerde ein.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

Den Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe g.g.A. für die Münchner Weißwurst fürht das Deutsche Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 303 99 904.7.

Im Antrag beansprucht die Schutzgemeinschaft “Münchner Weißwurst” auch das folgende Kennzeichnen zur Etikettierung.

Quelle: DPMA

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