Goslar verteidigt seinen “Weihnachtswald”
Der Begriff “Weihnachtswald” wird von der Stadt Goslar mit harten, juristischen Bandagen verteidigt. Der Begriff ist beim Marken- und Patentamt angemeldet und somit darf niemand so einfach seinen Weihnachtsmarkt “Weihnachtswald” nennen.
Quelle: Abendblatt
Registernummer: 30612812
Weihnachtswald
Nizzaklassen: 39, 41, 43
Dienstleistungen:
39: Veranstaltung von Reisen
41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten
43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Inhaberin: Goslar Marketing GmbH
Quelle: DPMA