Vorsicht im Weihnachtswald

Goslar verteidigt seinen “Weihnachtswald”

Der Begriff “Weihnachtswald” wird von der Stadt Goslar mit harten, juristischen Bandagen verteidigt. Der Begriff ist beim Marken- und Patentamt angemeldet und somit darf niemand so einfach seinen Weihnachtsmarkt “Weihnachtswald” nennen.

Quelle: Abendblatt

Registernummer: 30612812
Weihnachtswald
Nizzaklassen: 39, 41, 43
Dienstleistungen:
39: Veranstaltung von Reisen
41: Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten
43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Inhaberin: Goslar Marketing GmbH

Quelle: DPMA

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *