Abmahnung – Heckler & Koch vs. Thor Steinar

Mitte Oktober sorgte erneut das G 36 für eine Überraschung in der Firmen-Zentrale: Dieses Mal war es nicht auf Kriegs-Bildern zu sehen, sondern auf einem Pullover der Marke „Thor Steinar“, die von Nazis gerne getragen wird. Über der Silhouette des Sturmgewehrs steht: „Hausbesuche“.

Das Oberndorfer Unternehmen habe umgehend das Stuttgarter Anwaltsbüro „Lichtenstein, Körner & Partner“ beauftragt, eine Abmahnung gegen den Kleider-Hersteller zu erwirken, berichtet ein Firmen-Sprecher – gegen die MediaTex GmbH, die „Thor Steinar“ produziert.

Quelle: Neckar-Chronik

Interessant in diesem Zusammenhang sind die in der Mitte diesen Jahres von Heckler & Koch beim DPMA angemeldeten 3-D Marken:

302008044963.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28

302008044964.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28

302008044965.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28

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Nizzaklassen: 09, 13, 28

302008044967.0

Nizzaklassen: 09, 13, 28

Quelle: DPMA

2 thoughts on “Abmahnung – Heckler & Koch vs. Thor Steinar”

  1. Na also, sind Abmahnungen also doch noch für etwas anderes gut außer bitterpöse, geschmacksverirrte Ed-Hardy-Plagiatsverkäufer (gibt es überhaupt Fälschungenvon dem Krempel? Ist nicht alles Ed-Hardy, was häßlich ist und nach Gosse aussieht?) bei ebay zu verfolgen!

  2. In anbetracht des Erfolges von Computerspielen aus dem Genre “Ego-Shooter” und dem immer größerem Drang nach Realismus, finde ich die Markenanmeldung von 3d – Modellen gar nicht so abwegig.

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