Das Europäische Gericht erster Instanz hat dem Lego-Stein als dreidimensionale Marke den Markenschutz verweigert.
Das Europäische Gericht musste sich mit der Klage der Lego Juris A/S mit Sitz in Billund (Dänemark) gegen die Entscheidung der Großen Kammer des HABM vom 10. Juli 2006 (Sache R 856/2004?G) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mega Brands, Inc. und der Lego Juris A/S zu befassen.
Zum Urteil des EuG.
Eine identische Auffassung hatte bereits im Jahr 2007 das Bundespatentgericht vertreten.