Namensstreit der Flughäfen

Kurz vor der Berufungsentscheidung des OLG Köln konnte sich die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH mit dem Namen „Leipzig Altenburg Airport“ durchsetzen.

[…] Auch das OLG Köln hatte eine Verletzung der Namensrechte verneint. Die Anknüpfung an die Metropole sei aufgrund der geografischen Lage zulässig. Die klagende Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat nun kurz vor der angekündigten Entscheidung ihre Berufung zurückgezogen.

Quelle: Titelschutzanzeiger

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