Kurz vor der Berufungsentscheidung des OLG Köln konnte sich die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH mit dem Namen „Leipzig Altenburg Airport“ durchsetzen.
[…] Auch das OLG Köln hatte eine Verletzung der Namensrechte verneint. Die Anknüpfung an die Metropole sei aufgrund der geografischen Lage zulässig. Die klagende Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat nun kurz vor der angekündigten Entscheidung ihre Berufung zurückgezogen.
Quelle: Titelschutzanzeiger