Das Deutsche Patent- und Markenamt wird für Markeneintragungen, die ab 1. November 2008 erfolgen, Farburkunden versenden, sofern die Markendarstellung Farben enthält. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Qualitätsverluste bei der farbigen Wiedergabe der Markendarstellung nicht ausgeschlossen werden können, da die Urkunden im Massendruckverfahren erstellt werden. Eine korrigierte Urkunde kann nur in Ausnahmefällen erstellt werden, wenn sich durch Fehler beim Druck der kennzeichnende Charakter der Marke verändert hat.